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Kontroverse Debatte um Sektoruntersuchungen der Wettbewerbsbehörde

  • Autorenbild: EchtFair
    EchtFair
  • 27. März
  • 2 Min. Lesezeit

Soll die Weko neu Sektoruntersuchungen vornehmen dürfen?








Im Rahmen der Revision des Kartellgesetzes wird das Instrument der “Sektoruntersuchung” gefordert. Dieses würde es der Wettbewerbskommission (Weko) erlauben, umfassende Marktanalysen ohne konkreten Verdacht auf Wettbewerbsverstösse durchzuführen. Der Dachverband der Schweizer Wirtschaft spricht sich klar dagegen aus.


Die Forderung nach Sektoruntersuchungen kommt aus zwei Richtungen: Einerseits fordert die Kommission für Wirtschaft und Abgaben (WAK) mit einem Postulat vom April 2023, dass der Bundesrat das Instrument Sektoruntersuchung beurteilt. Konkret wird die Frage aufgeworfen, ob im Zusammenhang mit dem Zusammenschluss der UBS mit der CS ein möglicher Handlungsbedarf in Bezug auf Kompetenzen, Ressourcen oder zusätzlicher Instrumente (Sektoruntersuchung) der Wettbewerbsbehörde bestehe.

 

Andererseits verlangt eine Motion vom Dezember 2024 nach dem Instrument Sektoruntersuchung von Seiten der Landwirtschaft. Hintergrund war eine erfolglose Anzeige bei der Weko wegen Verstössen marktbeherrschender Unternehmungen entlang der Wertschöpfungskette für Brotgetreide.



Keine Eingriffe ohne konkreten Verdacht

Unternehmen und Branchenverbände sprechen sich gegen Sektoruntersuchungen der Behörden aus. Sie befürchten Eingriffe in den Wettbewerb ohne konkrete Rechtsverstösse. In einem Positionspapier zur Sektoruntersuchung lehnt Economiesuisse eine Einführung dieses Instrumentes klar ab. Der Wirtschaftsverband vertritt die Meinung, dass die Weko über ausreichende Mittel verfüge, um den Wettbewerb zu analysieren und Verstösse zu verfolgen. Die Behörde könne bereits Marktbeobachtungen durchführen, Gutachten verfassen und Empfehlungen abgeben. So hätte die Weko im Bankensektor problemlos entsprechende Beobachtungen zu strukturellen Wettbewerbsproblemen durchführen und Empfehlungen abgeben können, was sie aber nicht getan hätte.

 

Economiesuisse schätzt die Kosten und den Verwaltungsaufwände für Unternehmen als erheblich ein. Die Belastung für den Wirtschaftsstandort Schweiz wäre zu gross. Zudem würde ein solches Instrument ein bewährtes Prinzip des Kartellrechts infrage stellen, dem zufolge Eingriffe nur bei missbräuchlichem Verhalten erfolgen dürfen. Darüber hinaus konnte in der ausländischen Praxis keine rasche Abhilfe bei angeblichen Wettbewerbsbedenken beobachtet werden.



Behörde begrüsst Kompetenzerweiterung

Dahingegen begrüsste die Weko in ihrer Stellungnahme zum Zusammenschluss von UBS und CS ein solches Instrument. Ebenso hat sich der Rechtsexperte und frühere Chefjuristen der Weko, Patrick Krauskopf, im Sonntagsblick im November letzten Jahres geäussert. Er betonte, er hätte keinen Zweifel, dass eine Anpassung des Kartellrechts erforderlich sei. Mit Sektoruntersuchungen könne die Schweiz viel besser auf dynamische Veränderungen reagieren und man erkenne, wie Märkte und einzelne Player darin funktionierten und weshalb ein Markt nicht funktioniere. Krauskopf betont, es sei wichtig, dass Wettbewerbsbehörden verhältnismässig vorgehen. Es müsse vermieden werden, dass die Informationsbeschaffung zu ausufernden Ermittlungshandlungen führt.

 

EchtFair stellt fest, dass in der hitzigen Debatte um die Revision des Kartellgesetzes gerade die Verhältnismässigkeit der Behörde von Seiten der Wirtschaft in Frage gestellt wird.



Wie geht es weiter?

Derzeit prüft der Bundesrat die Vor- und Nachteile des Instruments der wettbewerbsrechtlichen Sektoruntersuchung im Rahmen des Postulats der WAK und wird bis Ende 2025 einen Bericht vorlegen.



Quellen:

Sonntagsblick 22.9.2024

 
 
 

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