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Für ein strenges aber faires Kartellrecht

Die Teilrevision des Kartellgesetztes ist wichtig und notwendig, weil die Behörden- und Gerichtspraxis dem Markt und den Gegebenheiten unserer Zeit angepasst werden müssen. Zu den Missständen gehören u.a. eine harte und unflexible Behörden- und Gerichtspraxis und ein Vorgehen gegen mittelständische Unternehmen, während internationale Konzerne unbehelligt bleiben. Mit der Annahme der Reform wird das Kartellgesetz wieder in Balance gebracht. Zum Beispiel werden durch sinnvolle Zusammenarbeitsformen Innovationen und Wettbewerb nicht mehr verhindert, sondern tatsächlich gefördert. Für Unternehmen werden die Rechtsicherheit und Rechtsstaatlichkeit gestärkt.

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